1. Wann hilft Psychotherapie?

Sie kennen das: Das Leben läuft halbwegs in friedlichen Bahnen - doch von einem Moment auf den anderen scheint alles ganz anders zu sein. Ein Schicksalsschlag zieht Ihnen den Boden unter den Füßen weg. Oder ein schleichender Kummer wird immer erdrückender; Ihre Gedanken kreisen ständig um dasselbe Problem. Beide Situationen können dazu führen, dass Sie nicht mehr wissen, wie alles weitergehen soll. Es gibt viele Gründe, beispielsweise:

  • schmerzhafte Verluste oder Erlebnisse
  • scheinbar unlösbare Probleme in Ehe und Familie
  • chronische Krankheiten
  • Stresserkrankungen
  • Probleme am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit
  • Selbstwertprobleme

Seelische Reaktionen: Tränen, Trauer und Träume

Normalerweise ist die menschliche Seele für die Wechselfälle des Lebens gut gerüstet. In Krisen reagiert sie beispielsweise mit Tränen, Trauer und Träumen u.a.m. So verarbeiten Sie in der Regel Schicksalsschläge; nach einer gewissen Zeit verblassen die Probleme. Aber wenn Sie nach und nach oder sogar auf einmal viele schwere Schicksalsschläge bewältigen müssen, kann die Seele überlastet sein. Trost und Ratschläge von guten Freunden reichen dann nicht mehr aus. Sie fühlen sich unverstanden, sinken in ein seelisches Tief und wissen nicht, wie Sie Ihr inneres Gleichgewicht wieder finden können. In solchen und ähnlichen Situationen kann der Gang zum Psychotherapeuten* entlastend und hilfreich sein. Manchmal reichen schon wenige Stunden, in denen der Psychotherapeut eine Art "Krisenmanagement" mit Ihnen entwickelt. Häufig haben sich die Schwierigkeiten aber über viele Jahre verfestigt und lassen sich nicht kurzfristig lösen. Dies erfordert eine umfassendere professionelle Behandlung.

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2. Wie hilft Psychotherapie?

Psychotherapie kann Ihnen helfen seelische Verletzungen und Störungen zu überwinden. Zwei Voraussetzungen sind dabei unabdingbar: Sie müssen bereit sein, sich in einer Psychotherapie zu öffnen. Und die "Chemie" zwischen Ihnen und Ihrem Psychotherapeuten muss stimmen (siehe "Checkliste" letzte Seite).

  • Zunächst scheint in einer Psychotherapie vielleicht "nicht viel" zu passieren - Sie erläutern dem Psychotherapeuten Ihre seelische Verfassung und erarbeiten gemeinsam ein Ziel, das Sie erreichen wollen.
  • Bei Ängsten ist das Ziel eindeutig: Die Angst soll in einen lebbaren Zusammenhang gebracht werden. In vielen anderen Fällen nimmt es mehr Zeit in Anspruch, das Ziel der Therapie festzulegen. Bei vielschichtigen Störungen - beispielsweise bei Entwicklungs-Hemmungen oder bei Konflikten zwischen Jugendlichen und Eltern - erarbeiten Sie mit dem Therapeuten zunächst vorläufige Vorstellungen, was erreicht werden soll. Diese Zielsuche ist bereits Teil der Psychotherapie.
  • Im Verlauf der Psychotherapie wird es darum gehen, problematische Erlebnisse konstruktiv zu verarbeiten. Sie werden Ihre eigenen Reserven und Kräfte besser kennen und nutzen lernen.
  • In diesem Zusammenhang können lebensgeschichtliche Hintergründe eine wichtige Rolle spielen. Ihr Psychotherapeut übt mit Ihnen neue Reaktionsweisen und Methoden ein, mit denen Sie sich in Krisensituationen selbst wirksam helfen können. Sie erweitern Ihr Wissen über seelische Zusammenhänge und bauen Ihre psychische Reaktionsfähigkeite aus. In Krisensituationen übt ihr Psychotherapeut mit Ihnen neue Reaktionsweisen und Methoden ein, die dazu führen sollen, dass Sie Ihre Krise kurzzeitig bewältigen können.

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3. Psychotherapeutische Verfahren

Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft verfügt die Psychotherapie über eine Vielzahl nachweislich wirksamer Verfahren. Dazu zählen die von den Krankenkassen anerkannten Verfahren: Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Eines der beiden oder beide Verfahren beherrscht Ihr Psychotherapeut, sofern er die Berechtigung hat, zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen. Darüber hinaus lassen viele Psychologische Psychotherapeuten weitere Methoden in die Behandlung mit einfließen. Hierzu zählen die Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Systemische Therapie, Psychodrama, verschiedene Körpertherapien, klinische Hypnotherapie, übende Verfahren wie Autogenes Training und anderes mehr.

Methodenübergreifende Wirkfaktoren in der Psychotherapie sind: Verständnis, Respekt, Interesse, Ermutigung, Anerkennung, Festigung der Therapiemotivation, Fördern von Hoffnung, Erklärung für die Probleme des Klienten, Freisetzen von Emotionen, Veränderung von Denkprozessen, Korrektur der Selbstwahrnehmung und des Selbstbildes, Vermittlung von Informationen. Dreh- und Angelpunkt dieser Wirkfaktoren ist die tragfähige und hilfreiche therapeutische Beziehung zwischen PatientIn/KlientIn und TherapeutIn.

Um sich genauer über die verschiedenen Psychotherapiemethoden zu informieren, sollte entsprechende Fachliteratur herangezogen werden.

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4. Wo wird Psychotherapie durchgeführt?

Folgende öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen und Beratungsstellen bieten Psychotherapie an:

  • psychologisch-psychotherapeutische Praxen (Behandlerverzeichnis des "Förderverein Psychologie und Gesundheit", Liste der Krankenkassen, Branchenverzeichnis, Psychotherapie-Informationsdienst PID des BDP, Therapeutenverzeichnis des DPTV.)
  • ärztliche psychotherapeutische Praxen (Branchenverzeichnis, Listen der Krankenkassen)
  • stationäre Psychotherapieeinrichtungen in verschiedenen Kliniken: Landeskrankenhäuser, Tageskliniken, psychotherapeutische Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern, psychosomatische Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern. In diesen Einrichtungen bestehen oft auch Möglichkeiten, Psychotherapien ambulant durchzuführen.

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5. Wer führt Psychotherapie durch?

Das 1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz regelt, wer sich Psychotherapeut nennen und Psychotherapie durchführen darf:

  • Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen, die approbiert (berufsrechtlich anerkannt) sind und die Kassenzulassung erhalten haben, führen Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten zu Lasten der Krankenkassen durch. Hier genügt die Versichertenkarte.
  • Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen, die approbiert sind, aber keine Kassenzulassung erhalten haben, sind ebenfalls berechtigt, Psychotherapie durchzuführen. Die Behandlung wird privat abgerechnet.
  • Diplom-PsychologInnen mit der Erlaubnis zur Ausübung der eingeschränkten Heilkunde (Psychotherapie). Die Behandlung wird privat abgerechnet.
  • ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychotherapeutische Medizin" sind berechtigt, Psychotherapie durchzuführen. Auch hier erfolgt die Finanzierung durch die Krankenkassen. Auch hier genügt die Versichertenkarte.
  • HeilpraktikerInnen

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6. Warum Psychologische Psychotherapie?

Psychologische PsychotherapeutInnen haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom-Psychologe). Ihre Studienschwerpunkte schulen den Blick auf seelische Zusammenhänge. Wichtig: Dies beinhaltet nicht nur den professionellen Blick auf die erkrankte Seele, sondern auch auf die gesunde Seele. Zusätzlich zum Psychologiestudium haben Psychologische PsychotherapeutInnen eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung sowie eine eigene Psychotherapie hinter sich. Viele Psychotherapeuten haben in der Psychiatrie oder psychosomatischen Einrichtungen gearbeitet. Psychologische PsychotherapeutInnen besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und arbeiten unter Supervision (kollegiale Unterstützung).

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7. Finanzierung von Psychotherapie

Bei approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychoptherapeutInnen, ÄrztInnen mit Zusatztitel Psychotherapie, FachärztInnen für psychotherapeutische Medizin mit Kassenzulassung werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Patienten brauchen dafür lediglich quartalsweise einmal ihre Versichertenkarte vorzulegen. Sollte Psychotherapie als notwendig erachtet werden, wird nach den Probesitzungen ein Antrag auf Leistungsbewilligung bei den Krankenkassen gestellt. Bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfen gilt in der Regel Ähnliches. Die genauen Modalitäten sollten von den Versicherten bei ihren Versicherungen erfragt werden.

Bei approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung erfolgt die Finanzierung auf privater Basis. Ausnahme: In Regionen, in denen die Kassenärztliche Vereinigung psychotherapeutische Leistungen nicht sicherstellen kann, ist es möglich, (Teil)Beträge der Behandlungskosten von den Krankenkassen auf Antrag erstattet zu bekommen (Kostenerstattungsverfahren gem. §13.3 SGB V).

Die Kosten der Psychotherapie, die von HeilpraktikerInnen durchgeführt werden, werden im Allgemeinen nur von Privatversicherungen übernommen, bei gesetzlich Versicherten sind diese privat zu zahlen.

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8. Wie finde ich eine/n kompetente/n TherapeutIn?

Bei der heutigen Vielfalt der therapeutischen Angebote ist es schwierig, die individuell "richtige" Psychotherapie zu finden. Regelmäßig findet ein Vorgespräch statt, in dem Fragen zur Therapie beantwortet werden. Auf der Suche nach einem Therapieplatz kann es sinnvoll sein, mehrere Vorgespräche bei verschiedenen TherapeutInnen zu führen.

Zunächst geht es um die Entscheidung, ob eine Gruppen- oder Einzeltherapie durchgeführt werden soll. Für die Gruppentherapie werden Sie sich dann entscheiden, wenn Sie eine Vorstellung davon haben, welches Thema Sie bearbeiten wollen, wenn Sie in der Lage sind, Ihr Problem vor anderen Teilnehmern deutlich zu machen und wenn Sie bereit sind, die/den TherapeutIn mit anderen "zu teilen".

Die Einzeltherapie wird dann angezeigt sein, wenn Sie Ihre Problemlage als diffus erleben, wenn es für Sie wichtig ist, sich gegenüber der/dem TherapeutIn alleine vertrauensvoll zu äußern und wenn Sie nicht bereit sind, sich mit den Problemen anderer zusätzlich auseinander zu setzen.

Im Folgenden sind einige Kriterien aufgelistet, die in einem Vorgespräch eine Entscheidungshilfe dafür sein können, ob Sie die/den richtigen TherapeutIn gefunden haben:

  • Vertrauen Sie Ihrem Eindruck. Fühlen Sie sich in der Gesprächssituation und Umgebung so, dass Sie sich vorstellen können, hier über Ihre Probleme offen zu sprechen?
  • Fühlen Sie sich mit Ihrem Anliegen verstanden und ernstgenommen?
  • Werden Ihre Fragen ausreichend beantwortet?
  • Sind die Ihnen gegebenen Informationen klar und verständlich?

Einige Aspekte, die Sie beachten und erfragen sollten, soweit Ihnen hierzu keine Informationen gegeben werden

zur fachlichen Behandlung:

  • Nach welchem Verfahren soll die Behandlung durchgeführt werden (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundiert, Verhaltenstherapie)?
  • Ist der Behandler neben den hier aufgeführten kassenzugelassenen Verfahren noch in anderen psychotherapeutischen Verfahren ausgebildet (z.B. Gestalttherapie, Gesprächspsychotherapie, Psychodrama)?
  • Wie sieht der typische Verlauf einer Sitzung konkret aus?
  • Auf welche Weise sollen positive Veränderungen erreicht werden?
  • Wie lange dauert eine Sitzung?
  • Gibt es Probesitzungen? Werden Angaben zur Dauer der Therapie gemacht?
  • In welchen zeitlichen Abständen sollen die Sitzungen durchgeführt werden?
  • Was passiert, wenn sich nach einigen Sitzungen herausstellt, dass Sie mit
    der/dem TherapeutIn nicht zurechtkommen?
  • Arbeitet der/die BehandlerIn unter Supervision (fachliche Begleitung der psychotherapeutischen Arbeit durch KollegInnen)?

zu den vertraglichen Vereinbarungen:

  • Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?
  • Welche finanziellen Bedingungen gelten für ausgefallene Sitzungen?
  • Gibt es Zeiten (z.B. Urlaub), in denen ohne die Durchführung von Sitzungen Honorare gezahlt werden sollen?
  • Werden Honorare für das Erstgespräch verlangt?
  • Werden andere, zusätzliche Leistungen, z.B. Diagnostik, gesondert berechnet?
  • Bei Privatbehandlungen: Wie hoch ist das Honorar?

Das Verzeichnis Psychologisch-Psychotherapeutische Praxen in Köln informiert
über freiberuflich tätige niedergelassene Diplom-PsychologInnen, die Psychologische Psychotherapie ambulant durchführen. Es finden sich sowohl Einzelpraxen als auch Praxisgemeinschaften bzw. Gemeinschaftspraxen.

Zur besseren örtlichen Übersicht sind die einzelnen Praxen nach Stadtteilbezirken geordnet. Dies soll es dem Kölner Bürger ermöglichen, sich seine/n Psychologische/n PsychotherapeutIn in seinem Stadtbezirk zu suchen. Die aufgeführten psychologischen PsychotherapeutInnen stellen sich mit ihrem jeweiligen Tätigkeitsspektrum vor, so dass der psychotherapeutische Hilfe Suchende (Psychotherapie-Suchende) hier eine konkrete Orientierung bei der Suche nach fachlicher Hilfe finden kann.

Die in dem Verzeichnis genannten Psychologischen PsychotherapeutInnen haben ein Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen und sich anschließend in einer oder mehreren psychotherapeutischen Methoden qualifiziert. Hierfür wurde ihnen die Qualifikation "Klinische/r PsychologIn" von ihrem Berufsverband zuerkannt. Klinische PsychologInnen BDP sind für die Dauer ihrer Berufsausübung zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet. Sie unterliegen der Berufsordnung und der Ehrengerichtsbarkeit des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V. (BDP).

Die im Verzeichnis aufgeführten Psychologischen PsychotherapeutInnen verfügen über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie. Das Verzeichnis wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, um die Aktualität zu gewährleisten.

Der Förderverein Psychologie und Gesundheit NRW e. V. (Herausgeber des Verzeichnisses Psychologischer PsychotherapeutInnen) bietet in seiner Informations- und Beratungsstelle die Möglichkeit, sich über diese Broschüre hinaus auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz unter 0221 - 42 28 19 telefonisch beraten zu lassen.

Über Angebote im Bereich der Stadt Köln zur Bewältigung psychosozialer Krisen und Krankheiten informieren ebenfalls die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Köln
und der Sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt der Stadt Köln (50667 Köln, Neumarkt 15-21, Tel: 0221 - 221 24560). Die hierzu herausgegebene Broschüre lautet:
"Wer hilft psychisch kranken Menschen in Köln?"

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